Hier wird Umweltbewusstsein belohnt
Eine energiesparende und umweltfreundliche Heiztechnik reduziert nicht nur die Heizkosten, sondern entlastet auch die Umwelt. Deshalb werden Modernisierungsmaßnahmen durch energieeffiziente und damit CO2 sparende Heizungssysteme auch mit bis zu 45 % der Investitionskosten gefördert. Die Anzahl an Förderprogrammen und die dazugehörigen Anforderungen sind vielseitig – deshalb skizzieren wir im Folgenden kurz die Optionen und Konditionen, die mit den verschiedenen Maßnahmen verbunden sind.

Diese Förderungsmöglichkeiten gibt es für neue energieeffiziente Heizungsanlagen
Generell ist eine Förderung bei einer neuen energieeffizienten Heizungsanlage oder bei einer Heizungsmodernisierung (z.B. Austausch bestimmter Teile wie Heizungspumpen) möglich. Die bekanntesten Anlaufstellen für die Heizungsförderung sind die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Falls keine staatliche Förderung in Anspruch genommen wird, lässt sich der Steuerbonus für Handwerkerkosten nutzen: Als Haus- oder Wohnungseigentümer können bis zu 20 % des Arbeitslohns inklusive der darin enthaltenen Mehrwertsteuer abgesetzt werden.
Wichtig: Der Antrag auf Heizungsförderung muss in jedem Fall immer vor der Durchführung der Maßnahme, also vor Einbau einer neuen Heizung, gestellt werden.
- Bei der BAFA kann der Antrag online ausgefüllt werden.
- Bei der KfW muss für einen Antrag zur Heizungsförderung ein Energieberater hinzugezogen werden, der das Sanierungsvorhaben begleitet und die korrekte Umsetzung schriftlich bestätigt.

BAFA: Investitionszuschüsse bis zu 45 %
Die Förderung bei Heizungsanlagen für Wohngebäude werden als Einzelmaßnahme hauptsächlich vom BAFA gefördert. Über das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP) können Sie verbesserte Förderkonditionen mit Investitionszuschüssen von bis zu 45 % nutzen. Förderbare sind die Anlagen, die sich vollständig mit erneuerbaren Energien betreiben lassen, wie z.B. Wärmepumpen oder Biomasse-Anlangen. Ebenso werden Gas-Hybrid-Heizungen mit bis zu 40 % und Solaranlagen mit bis zu 30 % der Investitionskosten bezuschusst.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten beim BAFA
Merkblatt zu den förderfähigen Kosten
Förderung für Biomasseheizung
Das BAFA unterstützt den Einbau moderner und innovativer Heizsysteme und bietet Fördermittel für Holz- und Pelletheizungen, Solarthermieanlagen und Wärmepumpen.
Verbraucher können je nach Art und Leistung bis zu 45 % Zuschuss bei Einbau einer umweltfreundlichen Holzheizung mit Pelletofen, Pelletheizung, Hackschnitzelkessel oder Holzvergaserkessel erhalten. Die verwendeten Geräte müssen dazu vom BAFA geprüft und zugelassen werden.
Weitere Informationen zur Förderung von Biomasse
Soll es eine Solarthermieanlage sein? Kein Problem, diese wird ebenfalls vom BAFA gefördert – und zwar mit bis zu 30 %.

Hydraulischer Abgleich und Ersatz von Pumpen – Günstige Einzelmaßnahmen
Bei bestehenden Systemen wird die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs mit 30 % gefördert. Fördermittel werden nur bewilligt, wenn der Abgleich nachweislich vorgenommen wurde.
Auch der Ersatz von Heizungs- und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen wird mit 30 % von der BAFA gefördert.
Übersicht förderfähiger Pumpen
Tipp: Viele Pumpen unserer Hausmarke DITECH sind förderbar.
Flyer mit den förderbaren DITECH-Artikeln
Förderung für Wärmepumpen
Das BAFA bietet ebenfalls Zuschüsse für den Austausch von Wärmepumpen bei einem vorhanden Heizungssystem, das mindestens zwei Jahre alt ist, an.
Neu: Seit der Überarbeitung des Marktanreizprogramms können auch erstmals Wärmepumpen mit einer Heizleistung von mehr als 100 kW gefördert werden. Außerdem wird die BAFA-Förderung auf Anteilsförderung umgestellt: Für die Errichtung einer Wärmepumpe sowie den dazugehörigen Maßnahmen beträgt die Förderung 35 % (der förderfähigen Kosten). Durch eine Austauschprämie beim Ersatz einer Ölheizung steigt die Anteilsförderung auf 45 %.
Weitere Informationen zur Förderung des hydraulischen Abgleichs und dem Austausch von Pumpen

KfW: Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle
Der Einbau einer Brennstoffzellenheizung mit einer elektrischen Leistung von 250 bis 5.000 Watt wird vom KfW mit bis zu 40 % der anfallenden Kosten über das Programm 433 bezuschusst. Dabei setzt sich die Förderung aus einem Basis- und einem Bonusbetrag (je 100 Watt elektrischer Leistung) zusammen.
Wichtig: Um Die Förderung zu erhalten, müssen die Mittel vor Beginn der Umbauarbeiten gemeinsam mit einem Energieberater beantragt werden.

Steuerbonus als Alternative zu Kredit- und Förderprogrammen
Seit dem 01.01.2020 werden energetische Gebäudesanierungen steuerlich gefördert. Aufwendungen energetischer Sanierungen können für einen befristeten Zeitraum von 10 Jahren durch einen prozentualen Abzug von 20 % (bis maximal 40.000 Euro pro Objekt) von der Steuerschuld abgesetzt werden. Diese Alternative ist zum Beispiel besonders für diejenigen interessant, die verpasst haben den BAFA-Förderungsantrag zu stellen.